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Beratung
Wenn Sie beim Bäcker morgens Ihre Brötchen kaufen, ist
das zwar ein Rechtsgeschäft, sie werden dafür aber kaum
eine Rechtsberatung benötigen. Wenn Sie Ihrem Kind ein Spielzeug
schenken, ist das ebenfalls ein Rechtsgeschäft, das aber
ebenfalls keine Rechtsberatung erforderlich macht. Auch wenn Sie
einen Arbeitsvertrag abschließen, werden Sie kaum vorher
Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Obwohl eine gute Beratung zumindest
im letzten Fall bereits recht nützlich wäre.
Schon wenn Sie aber einen Leasingvertrag über Ihr neues Geschäftsfahrzeug
abschließen, könnte eine vorherige Rechtsberatung von
großem Vorteil für Sie sein. Wenn Sie einen Geschäftsanteil
an einer Publikums-KG kaufen wollen, wäre die vorherige Rechtsberatung
sogar dringend anzuraten. Sollten Sie nicht wissen, was eine Publikums-KG
ist: dann erst recht. Und überhaupt: Immer wenn Sie einen
Vertrag schließen und dessen Inhalt und Folgen nicht oder
nicht vollständig in einfachen Worten wiedergeben könnten,
sollten Sie sich beraten lassen. Und zwar bevor Sie unterschreiben.
Vielleicht steht in dem Vertrag etwas, dessen Bedeutung oder Auswirkungen
Sie noch gar nicht bemerkt haben.
Damit
Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben, beraten
wir Sie vorher gerne. Oder wir vertreten Sie, wenn es bereits
zu Streit gekommen sein sollte.
Wir wahren Ihre Interessen. Unabhängig,
verschwiegen und auf Ihrer Seite.

Rechtsanwaltskanzlei
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