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Beratung

Wenn Sie beim Bäcker morgens Ihre Brötchen kaufen, ist das zwar ein Rechtsgeschäft, sie werden dafür aber kaum eine Rechtsberatung benötigen. Wenn Sie Ihrem Kind ein Spielzeug schenken, ist das ebenfalls ein Rechtsgeschäft, das aber ebenfalls keine Rechtsberatung erforderlich macht. Auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, werden Sie kaum vorher Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Obwohl eine gute Beratung zumindest im letzten Fall bereits recht nützlich wäre.

Schon wenn Sie aber einen Leasingvertrag über Ihr neues Geschäftsfahrzeug abschließen, könnte eine vorherige Rechtsberatung von großem Vorteil für Sie sein. Wenn Sie einen Geschäftsanteil an einer Publikums-KG kaufen wollen, wäre die vorherige Rechtsberatung sogar dringend anzuraten. Sollten Sie nicht wissen, was eine Publikums-KG ist: dann erst recht. Und überhaupt: Immer wenn Sie einen Vertrag schließen und dessen Inhalt und Folgen nicht oder nicht vollständig in einfachen Worten wiedergeben könnten, sollten Sie sich beraten lassen. Und zwar bevor Sie unterschreiben. Vielleicht steht in dem Vertrag etwas, dessen Bedeutung oder Auswirkungen Sie noch gar nicht bemerkt haben.

Damit Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben, beraten wir Sie vorher gerne. Oder wir vertreten Sie, wenn es bereits zu Streit gekommen sein sollte.

Wir wahren Ihre Interessen. Unabhängig, verschwiegen und auf Ihrer Seite.


Rechtsanwaltskanzlei


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