Erbrecht
Ihr missratener Neffe soll auf keinen Fall etwas erben? Ihre Tochter
soll das Haus nur bekommen, wenn sie es nicht verkauft, sondern
es einmal an die Enkelkinder weitergibt? Der Familienbetrieb soll
in jedem Fall weiter geführt werden, ohne dass die Schwiegertochter
reinreden kann?
Welches der drei Testamente Ihrer Erbtante ist denn
jetzt wirksam? Sollten Sie die Erbschaft des verschuldeten Onkels
besser doch ausschlagen? Was wollte Großvater mit der seltsamen
Formulierung in seinem Letzten Willen eigentlich erreichen?
Auch Sie werden einmal erben oder vererben. Gerade
im Erbrecht geht das Gesetz manchmal unerwartete Wege. Hier ist
es besonders wichtig, rechtzeitig zu planen und zu hinterfragen.
Wir ermitteln mit größter Sorgfalt Ihre Vorstellungen
und Pläne und geben Ihnen einen Überblick über die
mannigfaltigen Möglichkeiten der Nachlassplanung. Fast alles
geht, man muss nur wissen, wie.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
gegen Dritte, in Erbauseinandersetzungen oder vor Gericht. Wir führen
Sie sicher auf den verschlungenen Pfaden zwischen Erbschaft, Vermächtnis,
Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Pflichtteilsergänzungsanspruch
oder Enterbung.
Wir wahren Ihre Interessen. Unabhängig,
verschwiegen und auf Ihrer Seite.

Rechtsanwaltskanzlei
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