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Erbrecht
Ihr missratener Neffe soll auf keinen Fall etwas erben? Ihre Tochter soll das Haus nur bekommen, wenn sie es nicht verkauft, sondern es einmal an die Enkelkinder weitergibt? Der Familienbetrieb soll in jedem Fall weiter geführt werden, ohne dass die Schwiegertochter reinreden kann?

Welches der drei Testamente Ihrer Erbtante ist denn jetzt wirksam? Sollten Sie die Erbschaft des verschuldeten Onkels besser doch ausschlagen? Was wollte Großvater mit der seltsamen Formulierung in seinem Letzten Willen eigentlich erreichen?

Auch Sie werden einmal erben oder vererben. Gerade im Erbrecht geht das Gesetz manchmal unerwartete Wege. Hier ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu planen und zu hinterfragen. Wir ermitteln mit größter Sorgfalt Ihre Vorstellungen und Pläne und geben Ihnen einen Überblick über die mannigfaltigen Möglichkeiten der Nachlassplanung. Fast alles geht, man muss nur wissen, wie.

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Dritte, in Erbauseinandersetzungen oder vor Gericht. Wir führen Sie sicher auf den verschlungenen Pfaden zwischen Erbschaft, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Pflichtteilsergänzungsanspruch oder Enterbung.

Wir wahren Ihre Interessen. Unabhängig, verschwiegen und auf Ihrer Seite.


Rechtsanwaltskanzlei



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