Erbrecht

Ihr missratener Neffe soll auf keinen Fall etwas erben? Ihre Tochter soll das Haus nur bekommen, wenn sie es nicht verkauft, sondern es einmal an die Enkelkinder weitergibt? Der Familienbetrieb soll in jedem Fall weiter geführt werden, ohne dass die Schwiegertochter reinreden kann?

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Welches der drei Testamente Ihrer Erbtante ist denn jetzt wirksam? Sollten Sie die Erbschaft des verschuldeten Onkels besser doch ausschlagen? Was wollte Großvater mit der seltsamen Formulierung in seinem Letzten Willen eigentlich erreichen?

Erbrecht habe ich vor einiger Zeit als drittes Standbein etabliert. Meine Aufgabe liegt dabei auf der außergerichtlichen Beratung und Vertretung. Ziel der meisten Mandate ist es, in familiären Streitigkeiten eine Regelung zu finden oder es am besten schon vorher gar nicht erst zum Streit kommen zu lassen.

Gerade im Erbrecht geht das Gesetz manchmal unerwartete Wege. Hier ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu planen und zu hinterfragen. Als erfahrener Rechtsanwalt in allen Fragen des Erbrechts ermittele mit größter Sorgfalt Ihre Vorstellungen und Pläne und gebe Ihnen einen Überblick über die mannigfaltigen Möglichkeiten der Nachlassplanung. Fast alles geht, man muss nur wissen, wie.

Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Dritte, in Erbauseinandersetzungen oder vor Gericht, also immer dann, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig über Erbfolge, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnungen, Pflichtteil oder Enterbung zu informieren.

Als Rechtsanwalt und Verteidiger wahre ich Ihre Interessen. Unabhängig, verschwiegen und auf Ihrer Seite.