Betrug, Rechtsanwalt und Erfolgshonorar

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25.09.2014 – 4 StR 586/13 – den Freispruch gegen einen ehemaligen Rechtsanwalt aufgehoben. Dem Rechtsanwalt wurde unter anderem Wucher und Betrug zu Lasten seines Mandanten vorgeworfen. Diese Entscheidung enthält einige bedenkenswerte Ausführungen zum Erfolgshonorar, die sowohl für Rechtsanwälte als auch für deren Mandanten von Interesse sein dürften.

Der Tenor des Urteils lautet:

„ § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgsvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat.“

Ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten nicht über die gesetzliche Vergütung aufklärt, kann sich danach wegen Betruges, § 263 StGB strafbar machen. Ob dies auch bei Abschluss einer normalen Vergütungsvereinbarung gelten soll, oder nur den Fall der Vereinbarung eines Erfolgshonorars betrifft, lässt sich dem Urteil nicht zweifelsfrei entnehmen. Jedenfalls werden Rechtsanwälte bei Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung in Zukunft auch in strafrechtlicher Hinsicht besonders vorsichtig sein müssen.

Der zugrunde liegende Fall ist einigermaßen skurril.Der betroffene Mandant war minder begabt an der Grenze zur Betreuungsbedürftigkeit. Die erwähnte Honorarvereinbarung bezog sich auf einen Erbanspruch nach Schweizer Recht in deutlich sechsstelliger Höhe. Nach erfolgreicher Durchsetzung des Erbanspruches hatte sich der Rechtsanwalt zweimal von seinem – jetzt vermögenden – Mandanten erhebliche Geldsummen geliehen. In der Zwischenzeit war dem Rechtsanwalt auch noch wegen Vermögensverfalls die Zulassung entzogen worden. Es gab also reichlich weitere Besonderheiten, auf die ich an dieser Stelle aber nicht näher eingehen möchte.

Rechtlich überzeugt das Urteil mich nicht. Der betroffene Mandant war nämlich mit der Leistung des Rechtsanwaltes noch nicht einmal unzufrieden und auch bereit gewesen, das Honorar zu bezahlen. Nur über die Höhe der gesetzlichen Gebühr hatte der Rechtsanwalt ihn eben nicht aufgeklärt.  Wenn das allein ausreichen soll, um eine Betrugsstrafbarkeit zu begründen, gäbe es kaum mehr ein Geschäft, das nicht irgendwie als Betrug zu qualifizieren wäre.

Man kann bei der Lektüre des Urteils zu dem Eindruck gelangen, dass der BGH zu der umfassenden Überzeugung gekommen war, es bei dem Rechtsanwalt mit einem Halunken zu tun zu haben und bei der Rechtsanwendung deshalb möglicherweise nicht mehr ganz so sauber gearbeitet hat. Der Rechtssicherheit tut das nicht gut. Wie sagt ein Kollege immer: „Bad cases make bad law“.

Wo das Urteil aber nun einmal in der Welt ist, werden Rechtsanwälte und Rechtsuchende damit leben müssen. Im Ergebnis dürfte das allerdings dazu führen, dass noch weniger Erfolghonorare vereinbart werden als ohnehin. Bedenkt man, dass der BGH im selben Urteil einen alternativen Stundensatz von EUR 400,00 offenbar für unbedenklich gehalten hat, verliert das Erfolgshonorar angesichts des Strafbarkeitsrisikos für jeden Rechtsanwalt erheblich an Reiz.

Rechtssuchende, die mit ihrem Rechtsanwalt gerne eine Erfolgshonorarvereinbarung abschließen wollen, werden sich darauf gefasst machen müssen, dass der Rechtsanwalt sich dieses (weitere) Risiko (neben dem eigentlichen Haftungsrisiko) zusätzlich vergüten lässt.

 

Prozessbetrug – Ein unterschätztes Delikt

huetchen_600Wissen Sie, was Betrug ist? Sind Sie schon einmal betrogen worden? Oder haben Sie vielleicht sogar selbst jemanden betrogen? Das kommt häufiger vor, als man denkt.

Der „normale“ Betrug

Die meisten Menschen haben eine ziemlich klare Vorstellung von Betrug, und liegen damit zumeist auch intuitiv ziemlich richtig. Kurz gesagt: Einen Betrug (§ 263 StGB) begeht, wer einen anderen täuscht, um sich auf dessen Kosten zu bereichern.

Prozessbetrug

Aber es gibt auch betrügerische Verhaltensweisen, die man nicht sofort mit Betrug assoziert.Ein Unterfall des Betrugs ist der so genannte Prozessbetrug, ein Delikt das zunehmend häufig verfolgt wird. In meiner Rechsanwaltskanzlei tauchen zumindest immer mehr dieser Fälle auf.

Ausgangspunkt des Prozessbetrugs ist immer ein Prozess vor dem Zivilgericht. Versucht eine der Zivilparteien – Kläger oder Beklagter – das Gericht zu täuschen, um sich daraus einen Vorteil im Prozess zu verschaffen, begeht der Betreffende einen Prozessbetrug. Wenn er mit seiner Täuschung im Prozess Erfolg hat, handelt es sich um einen vollendeten Betrug; durchschaut das Gericht die Täuschung ist es immer noch ein versuchter Betrug.

Einzelne Beispielfälle

Die Täuschung im Zivilprozess kann z. B. darin bestehen, dass man auf Zeugen einwirkt, vor Gericht falsch auszusagen oder dass man Beweismittel manipuliert. Es genügt aber auch schon, als Kläger oder Beklagter im Prozess wissentlich falsch vorzutragen. Denn im Zivilprozess ist jede Partei – Kläger oder Beklagter – verpflichet, sich zu den maßgeblichen Umständen des Falls wahrheitsgemäß und vollständig zu erklären. Wer etwas Wesentliches weglässt oder hinzuerfindet, um seine Chancen im Prozess zu erhöhen, begibt sich in die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung.

Daran entscheidet auch der Umstand nichts, dass es letztendlich immer das Gericht ist, das entscheidet.

Wie der Verdacht entsteht

Niemand verliert gerne, schon gar nicht einen Prozess, in dem es vielleicht um viel Geld geht. Wer die Niederlage nicht auf sich sitzen lassen will, kann schnell auf die Idee kommen, seinen Kontrahenten des Prozessbetrugs zu beschuldigen. Manchmal hat ein Zivilrichter auch selbst das Gefühl, man habe ihn belogen. Dann kann sich auch der Richter an die Staatsanwaltschaft wenden.

Immer, wenn Kläger und Beklagter im Zivilprozess den Sachverhalt unterschiedlich darstellen, drängt sich der Verdacht auf, dass einer von beiden lügt. Ob es dann zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Betruges kommt, hängt nur davon ab, ob Gegner oder Gericht diesen Verdacht zur Anzeige bringen. Die Dunkelziffer beim Prozessbetrug dürfte daher sehr hoch liegen.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger hilft.