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Verkehrsrecht
Ihr Auto hat bei einem Verkehrsunfall Totalschaden erlitten? Ihre
Fahrerlaubnis wurde entzogen? Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt?
Sie wurden mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten und waren
ein bisschen beschwipst?
Die Ampel zeigte Rotlicht? Die Abstandsmessung behauptet, sie wären
zu dicht aufgefahren? Der gegnerische Haftpflichtversicherer weigert
sich, den Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug zu bezahlen? Was ist jetzt
eigentlich mit dem beschädigten Leasingfahrzeug? Muss ich den
Unfall melden? Darf ich den Schaden selbst reparieren? Wann werden
die Punkte im Verkehrszentralregister endgültig gelöscht?
Gilt auf dem Parkplatz der Raststätte die StVO eigentlich?
Wann muss man zur MPU?
Wir beraten und vertreten Sie als Unfallopfer oder –verursacher
und erstreiten für Sie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Wir
beraten Sie vor der medizinisch psychologischen Untersuchung, und
helfen Ihnen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten oder wieder zu erlangen.
Wir verteidigen Sie gegen verkehrsordnungsrechtliche Vorwürfe
und bekämpfen Bußgeldbescheide.
Dabei übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer,
Ihrem Haftpflichtversicherer oder Ihrem KfZ-Versicherer und setzen
uns für Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag ein.
Wir wahren Ihre Interessen. Unabhängig, verschwiegen
und auf Ihrer Seite.

Rechtsanwaltskanzlei
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