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Verkehrsrecht

Ihr Auto hat bei einem Verkehrsunfall Totalschaden erlitten? Ihre Fahrerlaubnis wurde entzogen? Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt? Sie wurden mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten und waren ein bisschen beschwipst?

Die Ampel zeigte Rotlicht? Die Abstandsmessung behauptet, sie wären zu dicht aufgefahren? Der gegnerische Haftpflichtversicherer weigert sich, den Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug zu bezahlen? Was ist jetzt eigentlich mit dem beschädigten Leasingfahrzeug? Muss ich den Unfall melden? Darf ich den Schaden selbst reparieren? Wann werden die Punkte im Verkehrszentralregister endgültig gelöscht? Gilt auf dem Parkplatz der Raststätte die StVO eigentlich? Wann muss man zur MPU?

Wir beraten und vertreten Sie als Unfallopfer oder –verursacher und erstreiten für Sie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Wir beraten Sie vor der medizinisch psychologischen Untersuchung, und helfen Ihnen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten oder wieder zu erlangen. Wir verteidigen Sie gegen verkehrsordnungsrechtliche Vorwürfe und bekämpfen Bußgeldbescheide.

Dabei übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, Ihrem Haftpflichtversicherer oder Ihrem KfZ-Versicherer und setzen uns für Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag ein.

Wir wahren Ihre Interessen. Unabhängig, verschwiegen und auf Ihrer Seite.

Rechtsanwaltskanzlei




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