Ihr Auto hat bei einem Verkehrsunfall Totalschaden erlitten? Ihre Fahrerlaubnis wurde entzogen? Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt? Sie wurden auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten und waren vielleicht ein bisschen beschwipst?
Im Jahr 2006 habe ich den Fachlehrgang Verkehrsrecht erfolgreich absolviert und beschäftige mich seither intensiv mit allen Facetten des Verkehrsrechts. Hierzu zählt insbesondere das Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht, z. B. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Ziel des Mandates ist es zumeist, die Verhängung eines Fahrverbotes oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Das Verkehrsrecht umfasst aber auch zahlreiche Fragen aus dem Versicherungsrecht, insbesondere der KfZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung, sowie verwaltungsrechtliche Probleme. Das sind zumeist Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, die zuständig ist für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder der Anordnung eines Aufbautrainings, sobald sie einen bestimmten Punktestand im Verkehrszentralregister erreicht haben.
Schließlich gehört zu meiner Tätigkeit auch die Durchsetzung sämtlicher zivilrechtlicher Ansprüche, die aus Verkehrsunfällen resultieren. Dies sind zumeist Schadenersatz – oder Schmerzensgeldansprüche, die gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht und im Einzelfall auch vor Gericht eingeklagt werden müssen.
Als Rechtsanwalt mit viel Erfahrung in allen Belangen des Verkehrsrechts berate und vertrete ich Sie als Unfallopfer oder –verursacher und erstreite für Sie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Ich berate Sie vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung und helfe Ihnen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten oder wieder zu erlangen. Ich verteidige Sie gegen verkehrsordnungsrechtliche Vorwürfe und streite gegen Bußgeldbescheide.
Dabei übernehme ich auch die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, Ihrem Haftpflichtversicherer oder Ihrem KfZ-Versicherer und setze mich für Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag ein.
Als Rechtsanwalt und Verteidiger wahre ich Ihre Interessen. Unabhängig, verschwiegen und auf Ihrer Seite.