Rückgewinnungshilfe – Wenn der Staat nach dem Vermögen greift

Wer an Sanktionen im Strafrecht denkt, denkt zumeist an Gefängnis, also an Strafe.

Aber bei der Verfolgung von möglicher Kriminalität hat der Staat noch ganz andere Mittel. Immer beliebter werden dabei die Möglichkeiten der so genannten Rückgewinnungshilfe, auch Vermögensabschöpfung genannt. Wer – zu Recht oder zu Unrecht – in das Visier von Polizei, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft gerät, sollte in besonderem Maße aufpassen.

Hinter dem etwas ungelenken Wort „Rückgewinnungshilfe“ steckt der Gedanke des Opferschutzes, insbesondere bei Vermögensdelikten wie z. B. Betrug, aber auch bei Korruptionsdelikten (z. B. Bestechung) oder Steuerstraftaten.

Dem mutmaßlichen Opfer solcher Straftaten soll geholfen werden, die Beute aus der Straftat wieder zu erlangen. Dazu werden beim Verdächtigen entsprechende Vermögenswerte gesichert. Steht jemand im Verdacht, z. B. einen groß angelegten Anlagebetrug begangen zu haben, kann die Staatsanwaltschaft dessen sämtliches Vermögen festsetzen, soweit dies vermutlich aus den Betrügereien stammt. Da kann schnell auch mal für das neu erworbene Eigenheim eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden und das Geschäftskonto gepfändet werden. Das Prinzip ist, dass die „abgeschöpften“ Vermögenswerte spiegelbildlich dem mutmaßlich erlangten Vermögensvorteil entsprechen müssen, den der mutmaßliche Täter durch die Tat erlangt hat. Das kann sogar für ansonsten ganz legale Geschäfte gelten, die aber auf betrügerische Art und Weise abgeschlossen wurden.

Die prozessualen Fachbegriffe für die Rückgewinnungshilfe sind der – nur vorläufige – „dingliche Arrest” und der (endgültige) „Verfall”. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn die Gerichte gehen für diese Maßnahmen von immer weiter sinkenden Verdachtsschwellen aus. Die Voraussetzungen solch eines strafrechtlichen Arrest sind deutlich niedriger als die entsprechenden Möglichkeiten des Privatrechts.

Wer also einer Straftat aus dem Bereich der Korruptionsdelikte (z. B. Bestechung, Vorteilsnahme), der Vermögensdelikte (z. B. Untreue, Betrug), der verbotenen Insidergeschäfte oder einer Steuerstraftat beschuldigt wird, sollte sich auch vor diesen Maßnahmen hüten und frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.