Prozessbetrug – Ein unterschätztes Delikt

huetchen_600Wissen Sie, was Betrug ist? Sind Sie schon einmal betrogen worden? Oder haben Sie vielleicht sogar selbst jemanden betrogen? Das kommt häufiger vor, als man denkt.

Der „normale“ Betrug

Die meisten Menschen haben eine ziemlich klare Vorstellung von Betrug, und liegen damit zumeist auch intuitiv ziemlich richtig. Kurz gesagt: Einen Betrug (§ 263 StGB) begeht, wer einen anderen täuscht, um sich auf dessen Kosten zu bereichern.

Prozessbetrug

Aber es gibt auch betrügerische Verhaltensweisen, die man nicht sofort mit Betrug assoziert.Ein Unterfall des Betrugs ist der so genannte Prozessbetrug, ein Delikt das zunehmend häufig verfolgt wird. In meiner Rechsanwaltskanzlei tauchen zumindest immer mehr dieser Fälle auf.

Ausgangspunkt des Prozessbetrugs ist immer ein Prozess vor dem Zivilgericht. Versucht eine der Zivilparteien – Kläger oder Beklagter – das Gericht zu täuschen, um sich daraus einen Vorteil im Prozess zu verschaffen, begeht der Betreffende einen Prozessbetrug. Wenn er mit seiner Täuschung im Prozess Erfolg hat, handelt es sich um einen vollendeten Betrug; durchschaut das Gericht die Täuschung ist es immer noch ein versuchter Betrug.

Einzelne Beispielfälle

Die Täuschung im Zivilprozess kann z. B. darin bestehen, dass man auf Zeugen einwirkt, vor Gericht falsch auszusagen oder dass man Beweismittel manipuliert. Es genügt aber auch schon, als Kläger oder Beklagter im Prozess wissentlich falsch vorzutragen. Denn im Zivilprozess ist jede Partei – Kläger oder Beklagter – verpflichet, sich zu den maßgeblichen Umständen des Falls wahrheitsgemäß und vollständig zu erklären. Wer etwas Wesentliches weglässt oder hinzuerfindet, um seine Chancen im Prozess zu erhöhen, begibt sich in die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung.

Daran entscheidet auch der Umstand nichts, dass es letztendlich immer das Gericht ist, das entscheidet.

Wie der Verdacht entsteht

Niemand verliert gerne, schon gar nicht einen Prozess, in dem es vielleicht um viel Geld geht. Wer die Niederlage nicht auf sich sitzen lassen will, kann schnell auf die Idee kommen, seinen Kontrahenten des Prozessbetrugs zu beschuldigen. Manchmal hat ein Zivilrichter auch selbst das Gefühl, man habe ihn belogen. Dann kann sich auch der Richter an die Staatsanwaltschaft wenden.

Immer, wenn Kläger und Beklagter im Zivilprozess den Sachverhalt unterschiedlich darstellen, drängt sich der Verdacht auf, dass einer von beiden lügt. Ob es dann zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Betruges kommt, hängt nur davon ab, ob Gegner oder Gericht diesen Verdacht zur Anzeige bringen. Die Dunkelziffer beim Prozessbetrug dürfte daher sehr hoch liegen.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger hilft.